C2-Zertifizierung DJI M3T und M30T

Ab dem 01. Januar 2024 gelten neue Regeln beim Betrieb von Drohnen. Die Übergangsregeln für Bestandsdrohnen laufen aus und Bestandsdrohnen dürfen nur noch mit großem Abstand (150 m) zu unbeteiligten Personen, Siedlungen und Industrieanlagen betrieben werden.

Alle ab dem 01. Januar verkauften Drohnen verfügen über eine Zertifizierung. Diese bestimmt, in welcher offenen Kategorie sie betrieben werden können. Im Falle der Wärmebilddrohnen für die Rehkitzrettung ist dies in der Regel die Klasse C2 mit der in der Offenen Kategorie A2 geflogen werden darf (mehr dazu unten).

Für bereits gekaufte Drohnen des Modells DJI Mavic Enterprise 3T und die DJI Matrice M30T besteht die Möglichkeit, diese nachträglich zu zertifizieren. Dies geschieht über ein Firmware-Update auf der Fernsteuerung. Außerdem müssen Aufkleber auf die Drohne aufgebracht werden und die Propeller müssen ersetzt werden.

Hierzu stellt sich die Frage, lohnt sich die Zertifizierung und was sind die Vor- und Nachteile.

Welche Vorteile bringt die Zertifizierung

Durch die Zertifizierung kann in der offenen Kategorie A2 geflogen werden. Hierdurch kann mit einem geringeren Mindestabstand von 30 m statt 150 m zu unbeteiligten Personen geflogen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die steuernde Person über ein Fernpilotenzeugnis A2 verfügt. Ohne das Fernpilotenzeugnis A2 darf auch mit einem zertifizierten Gerät nur mit 150 m Abstand zu unbeteiligten Personen geflogen werden.

Was passiert wenn ich nicht zertifiziere

Alle Bestandsgeräte ohne Zertifizierung dürfen weiterhin in der Unterkategorie A3, d.h. mit mindestens 150 m Abstand zu unbeteiligten Personen geflogen werden. Für Rehkitzretterinnen und -retter die nur auf landwirtschaftlichen Flächen und sowieso mit großem Abstand zu unbeteiligten Menschen fliegen und/oder nicht über ein Fernpilotenzeugnis A2 verfügen, bringt die Zertifizierung keine Vorteile.

Kritisch wird es, wenn landwirtschaftliche Flächen in oder an Siedlungen oder frequentierten Wegen liegen. Dann muss für den legalen Betrieb die Drohne zertifiziert und ein Fernpilotenzeugnis A2 abgelegt werden.

Was ändert sich an der Drohne

Im Rahmen der Nachzertifizierung wird die Firmware der Drohne aktualisiert so dass diese verschiedene Funktionen aktiviert. Dies kann nicht rückgängig gemacht werden.

Wichtigste Softwareseitige Anpassungen

Dauerhafte Aktivierung der Fernidentifizierung. Hierdurch sendet die Drohne per Wifi Informationen zu ihrem Standort, Flugpfad und dem Standort der steuernden Person aus. Diese Informationen können mit jedem Smartphone gelesen werden.

Neue Funktionen der Geo-Sensibilisierung mit denen auf Geo-Zonen wie Flughäfen und Naturschutzgebiete hingewiesen wird.

Anpassung des Flugverhaltens so dass das Geräuschlevel verringert wird.

Hardwareseitige Anpassungen

Die Drohne erhält einen Aufkleber mit dem C2-Logo und neue Propeller die das Geräusch-Level der Drohne reduzieren.

Die notwendigen Propeller gibt es in unserem Onlineshop.