Bundesförderprogramm für Drohnen mit Wärmebildkamerasystem zur Rehkitzrettung 2025

Am 19. März hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die neueste Auflage des Bundesförderprogramm Rehkitzrettung veröffentlicht.

Förderungsberechtigt sind:

  • Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören und
  • andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine), gehören. Der Schwerpunkt Rehkitzrettung ist durch die Satzung nachzuweisen.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Jagdgenossenschaften (vgl. § 9 Bundesjagdgesetz)
  • Vereine in Gründung
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand
  • Vereine, deren satzungsgemäßes Tätigkeitsgebiet nicht im Bundesgebiet liegt
  • Privatpersonen.

Es wird eine Drohne inkl. Zubehör (Akkus, Propeller, Kabel, Ladegeräte, Transportbehälter etc.) pro Verein gefördert.

Es werden 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben und maximal 4.000 Euro pro Drohne gefördert. D.h. man erhält 4.000 € bei Gesamtkosten von 6.667 €.

Die Geförderte Drohne darf bis zum 31.12.2028 nur füe die Rettung von Wildtieren bei der Wiesenmahd und in Ausnahmen zur Seuchenbekämpfung genutzt werden.

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Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Der Antrag für die erste Stufe kann bis einschließlich 17. Juni 2025 gestellt werden.

  1. Antrag auf Förderung online stellen (bis 17. Juni 2025)
    • Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
      • aktuell gültige Vereinssatzung
      • ggf. Zertifikat der Drohne und technisches Datenblatt
      • Auf Zuwendungsbescheid warten.
      • Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann die Drohne angeschafft werden.
  2. Antrag auf Auszahlung stellen.
    • Das Formular zum Nachweis der Verwendung wird mit dem Zuwendungsbescheid per E-Mail zur Verfügung gestellt.
    • Der Antrag kann erst nach Bezahlung der Drohne gestellt werden.
    • Die Frist für den Nachweis der Verwendung endet am 30. September 2025.

Aktuell wird das Online-Antragssystem noch überarbeitet. Wir aktualisieren die Informationen auf dieser Seite sobald Neuigkeiten bekannt gegeben wurden.

Die Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zum Thema Rehkitzrettung findet ihr hier:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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