Schlagwort Rechtslage

Kann die Wildtierrettung als Wilderei gewertet werden?

Zwei Männer, die ein Rehkitz aus einem Feld tragen mit transparentem Paragraphsymbol im Vordergrund des Bildes

Die Jagdwilderei wird im Strafgesetzbuch im § 292 geregelt. Dieser Paragraph schützt das Aneignungsrecht des Jagdberechtigten. Dort steht: „Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder eine Sache, die…