Kann die Wildtierrettung als Wilderei gewertet werden?
Die Jagdwilderei wird im Strafgesetzbuch im § 292 geregelt. Dieser Paragraph schützt das Aneignungsrecht des Jagdberechtigten. Dort steht: „Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder eine Sache, die…