Drohnenrecht: Ausnahmen zum Wildtierschutz

Abweichende Abstandsregeln bei der Rehkitzrettung

Die Nutzung von Drohnen in Europa sind verschiedene Betriebskategorien vorgesehen. Für den Wildtierschutz kommen in der Regel die „offenen“ Kategorie A2 (Betrieb in der Nähe von unbeteiligten Personen) und die „offenen“ Kategorie A3 (Betrieb fernab von unbeteiligten Personen) infrage.

Für den Drohnenflüge für den Tierschutz und die Wildtierrettung gelten Ausnahmeregeln, welchen den Einsatz in der „offenen“ Kategorie erleichtern. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung des Bundesverkehrsministeriums vom 20. November 2024 (Aktenzeichen: PG Unb LF 6312.1/5-4) .

Unbemannte Fluggeräte mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250 g bis 25 kg dürfen bei einem Betrieb in der „offenen“ Kategorie, Unterkategorie A3 von dem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten abweichen. Der seitliche Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten soll stets größer als 10 Meter und stets größer als die Flughöhe des unbemannten Fluggeräts sein.

Vorteile der Ausnahmeregel

Die Ausnahme gilt für den Betrieb von Drohnen, die zu Tierschutzzwecken und Wildtierrettung und nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt werden. In der Praxis bedeutet dies für die Wildtierrettung und den Brutvogelschutz:

  • Drohneneinsätze können in der „offenen“ Kategorie, Unterkategorie A3 stattfinden.
  • Für Pilotinnen und Piloten ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ausreichend.
  • Es wird keine Drohne mit einer Klassifizierung gemäß Verordnung (EU) 2019/945 benötigt, auch Bestandssdrohnen und Eigenbau-Drohnen können genutzt werden.
  • Es kann unter Achtung der 1:1-Regel bis 10 m an Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten heran geflogen werden. D.h. z.B. mit der DJI Mavic 3T bei der Rehkitzrettung in 55 m Flughöhe bis 55 m an Wohngebiete heran.

Vorteile der „offenen“ Kategorie, Unterkategorie A2

Gegenüber der Ausnahmeregel hat der Betrieb in der „offenen“ Kategorie, Unterkategorie A2, welche für den Betrieb in der Nähe von unbeteiligten Personen vorgesehen ist, die folgende Anforderungen und Vorteile:

  • Für Pilotinnen und Piloten benötigen ein Fernpiloten-Zeugnisse A2.
  • Es wird eine Drohne mit einer Klassifizierung C2 gemäß der Verordnung (EU) 2019/945 benötigt. Z.B. eine DJI Mavic 3T oder DJI Matrice 4T.
  • Es kann bis 30 m an unbeteiligte Personen heran geflogen werden.

Der Betrieb in der „offenen“ Kategorie, Unterkategorie A2 ermöglicht den den Betrieb ohne Anpassung der Flughöhe wenn in der Nähe von unbeteiligten Personen und Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten geflogen wird.