Hinweis
Hierbei handelt es sich nicht um eine verbindliche Rechtsberatung. Bitte bauen Sie ein gutes Verhältnis zu den zuständigen Personen auf, um Ihr Anliegen erfolgreich vorzubringen.
Textbausteine
nach $21h Nr. 6 LuftVO ist für den Flug in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete die Zustimmung der zuständige Naturschutzbehörde erforderlich.
Im Rahmen der Wildtierrettung möchten wir in Ihrem Zuständigkeitsbereich im April, Mai, Juni und ggf. Juli 2022 auf zahlreichen solchen Flächen z.B. Rehkitze, Bodenbrüter und Feldhasen mittels Wärmebilddrohne suchen und vor der sicheren Tötung durch das Mähfahrzeug retten.
Da es aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfragen meist nicht möglich ist, für einzelne Flächen eine Zustimmung einzuholen, bitte ich um die Zustimmung für Drohnenflügen über landwirtschaftlichen Flächen in den genannten Flächen unmittelbar (bis zu 24 h) vor der Mahd in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Befliegung findet in einer Höhe zwischen 40 und 80 m statt. Nur in Ausnahmefällen wird von dieser Flughöhe abgewichen.
Der Schutz von durch die Befliegung betroffenen Tieren hat für uns hohe Priorität und wir führen die Befliegungen und Betretungen in einer Form durch, um die Auswirkungen auf die Tiere zu minimieren.
Optional
Außerdem bitten wir um eine Betretungsgenehmigung für diese Gebiete.
Sowie um eine Genehmigung die betroffenen Tiere (in Absprache mit der Jagdausübungsberechtigten Person) aus dem Gefahrenbereich entfernen und ggf. für die Dauer der Mahd festsetzen zu dürfen.